Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- & Rentenversicherung?

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Frage von Henrik N. •

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- & Rentenversicherung?

Ich bin Betriebsrat in einem IT-Unternehmen. Sicher sind die Gehälter meiner Kollegen im Vergleich zu Deutschland eher hoch.
Aber nun hat man in der Presse gelesen, dass die Regierung über eine deutliche Anhebung der Beitragsbemesseungsgrenzen für KV und RV nachdenkt.
Ist das wirklich so? Wenn ja, welche neuen Grenzen sind denn im Gespräch.
Wirklich die, die man hört (KV ca. 85t€, RV ca. 120t€)?

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Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Einkommensentwicklung im vorangegangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung (der sogenannten „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung“) festgelegt und sind nicht beliebig anpassbar.

Am 11. September 2023 wurde der Referentenentwurf der Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Sie können diesen hier einsehen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungsrechengroessen-verordnung-2024.html.

Aus dem Referentenentwurf können Sie entnehmen, dass die  Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 62100 Euro jährlich bzw. 5175 Euro monatlich festgesetzt wird. In der allgemeinen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 90600 Euro jährlich, also 7550 Euro monatlich (West), bzw. auf 89400 jährlich, als 7450 Euro monatlich (Ost) festgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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