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Das vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reicht aus meiner Sicht für einen Gang nach Karlsruhe nicht aus; entscheidend ist, was für die Gesamtpartei prägend ist, nicht die isolierte Einzeläußerung.
Ein AfD-Verbot darf kein Ersatz für politische Auseinandersetzung sein
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.