Antwort 25.11.2021 von Marco Buschmann FDP
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert.
Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.
Dazu gab es allerdings keine Abstimmung im Europäischen Parlament.