(...) 1. Die völlige Abschaffung der Bundeswehr gehört durchaus nicht zu unseren Forderungen. Wir fordern vielmehr, dass die Bundeswehr sich auf ihren verfassungsgemäßen Auftrag der Landesverteidigung beschränkt und nicht an allen Ecken versucht, neue Aufgabengebiete an sich zu ziehen. (...)
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(...) Diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundrechts auf Privatleben sind allerdings nur in sehr gewichtigen Fällen und unter Beachtung hoher Hürden zulässig, ihr Einsatz bei leichter oder mittlerer Kriminalität also ausgeschlossen. Bandendiebstahl und Wohnungseinbruch gelten für mich keineswegs als „Allerweltskriminalität“. Darüber hinaus ist die Anwendung von Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung bei Einbruch gar nicht möglich (im Katalog der §§ 100a, 100b StPO ist nur der Bandendiebstahl enthalten). (...)
(...) wie Sie den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Beratung zum Gesetzentwurf bezüglich der persönlichen Einwilligung in die Forschung zu Gunsten von Demenzerkrankten entnehmen können, haben wir als Parlament die Debatte sehr öffentlich geführt und die persönliche Gewissensentscheidung berücksichtigt. (...)