Antwort 15.01.2024 von Johann Saathoff SPD
Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst.
Ja, auch für Beamte wird bzw. wurde die Anzahl der Sonderurlaubstagebei Erkrankung des Kindes angepasst.
Die Geschichte unserer Verkehrssysteme und dazu gesetzte und sukzessive gewachsene Regeln verleiten nicht dazu, anderes anzunehmen.
für eine gewissenhafte Antwort benötige ich noch ein paar Informationen von Ihnen.
Die Ausreise aus Gaza ist aktuell extrem schwierig. Die Bundesregierung setzt sich für einen humanitären Zugang nach Gaza ein und humanitäre Hilfe aufgestockt.
Regeln zum Alkoholkonsum müssen sich auch an der Lebenspraxis messen