Antwort 22.12.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
die Bundesregierung ist entsetzt und verurteilt die Luftangriffe der Türkei auf die Kurdengebiete in Syrien und dem Norden des Iraks scharf.
die Bundesregierung ist entsetzt und verurteilt die Luftangriffe der Türkei auf die Kurdengebiete in Syrien und dem Norden des Iraks scharf.
Unsere Fraktion fordert, dass die völkerrechtswidrigen Militäreinsätze der Türkei in Nordsyrien und Nordirak sofort eingestellt werden. Der Verweis auf den verheerenden Bombenanschlag in Istanbul und das Recht zur Selbstverteidigung trägt nicht.
der NATO-Vertrag sieht nicht vor, dass ein Land aus dem transatlantischen Bündnis ausgeschlossen wird. Ein Mitgliedsland kann aber seinen Austritt selber erklären.
Mitglieder einer Gemeindevertretung haben kein persönliches Veto-Recht.