Die Ukraine hat auf Grundlage des Artikels 51 der UN-Charta das Recht auf Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität im Rahmen ihrer international anerkannten Grenzen. Andere Länder haben aufgrund derselben Bestimmung das Recht, sie dabei angemessen zu unterstützen. Waffenlieferungen an die Ukraine und weitere Hilfen politischer, humanitärer, militärischer und finanzieller Art müssen quantitativ und qualitativ so ausgestaltet sein, dass die Ukraine sich Angriffen wirksam zur Wehr setzen kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 24.05.2024 von Lars Patrick Berg Bündnis Deutschland
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.06.2024 von Johannes Schraps SPD
Bund und Länder werden ihre Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen (insbesondere aus der Ukraine und den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern) in den Arbeitsmarkt weiter intensivieren
Antwort 18.06.2024 von Robin Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 13. Juni haben die Innenminister der Europäischen Union signalisiert, dass sie dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2026 zustimmen wollen.
Sehr geehrter Herr Gintzel, wie stehen Sie persönlich zu deutschen Waffenlieferungen in die Ukraine?
Antwort ausstehend von Dirk Gintzel dieBasis