Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Mir ist die Relevanz Ihres Anliegens und die Notwendigkeit eines gesicherten medizinischen Versorgungsangebots für Menschen mit psychischen Erkrankungen sehr bewusst.
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Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.