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Wenn sich nach sorgfältiger Prüfung zeigt, dass eine Partei das Ziel verfolgt und das Potenzial besitzt, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, dann haben die zuständigen Verfassungsorgane nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, entsprechend zu handeln.
Wir wollen Extremisten nicht größer reden, sondern ihnen den Nährboden entziehen.
Seien sie versichert, dass ich alles in meinen Kräften stehende tun werde, um eine Regierungsbildung ohne die AfD zu ermöglichen.
Entscheidend ist nicht die Wählerzahl einer Partei, sondern ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gerichtsfest belegt sind.