Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird
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Antwort 12.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 10.04.2024 von Hakan Demir SPD
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrer Stadt / Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform unternommen werden.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Antwort 29.03.2024 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin werden möchten, so müssen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde in Ihrer Kommune stellen.
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.