Antwort 13.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden.
Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden.
Damit sprechen Sie ein bundespolitisches Thema an - ich kann dazu folgendes sagen:
Direkte Kommunikation bevorzugt
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege