Als SPD-Bundestagsfraktion ist es uns ein besonders Anliegen das Rentensystem in Deutschland sozialer und gerechter zu gestalten
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wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Es wird nun darum gehen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in konkrete Gesetzesvorlagen zu überführen.
Im Bürgergeld (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) wird Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach folgender Maßgabe berücksichtigt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt.
Mir und meiner Fraktion, der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist es vor allem wichtig, den Menschen die Wärmewende zu ermöglichen. Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.