Antwort 17.05.2021 von Dennis Thering CDU
Die Entscheidung über die Aufstellung von Kandidaten in den 299 Wahlkreisen obliegt den jeweiligen Mitgliedern und Delegierten vor Ort. (...)
Die Entscheidung über die Aufstellung von Kandidaten in den 299 Wahlkreisen obliegt den jeweiligen Mitgliedern und Delegierten vor Ort. (...)
(...) Die geltenden Transparenzregeln bedürfen einer Neubetrachtung im Lichte der aktuellen Vorfälle. Wir werden einen Verhaltenskodex etablieren, der über das bisher geltende Recht hinausgeht. (...)
(...) Selbstverständlich verurteile ich Korruption aufs Schärfste und halte die Aus- und Rücktritte (...)
(...) Die klare Abgrenzung zur AfD gilt natürlich auch für den von Ihnen angesprochenen Kandidaten. (...)