Der Unterschied liegt demnach also darin, dass von der individuellen Entscheidung zur Impfung nicht nur das eigene Wohl und die persönliche Gesundheit betroffen ist, sondern auch die Gesundheit und Freiheit anderer.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen steht dem Infektionsrisiko der Gemeinschaft und dem Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung gegenüber. Eine allgemeine Impfpflicht kommt daher erst dann in Frage, wenn der Staat alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft hat.
vielen Dank für Ihre Frage, die bereits ausführlich von meinen Kollegen aus der SPD Fraktion Helge Lindh und Holger Mann beantwortet wurde.
Um die Impfkampagne im Vogtland voranzubringen wurden mehrere Schritte unternommen. Im Dezember wurde nach gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Vogtlandkreis, dem DRK Vogtland und der Stadt Plauen ein weiterer Impfstandort in der Mehrzweckhalle im Behördenzentrum der Stadt Plauen eröffnet.
Modellierungen des Robert Koch-Instituts zeigen, dass eine Zielimpfquote (Impfschutz durch vollständige Impfung) von 85 Prozent für die 12 bis 59-Jährigen sowie von 90 Prozent für Personen ab dem Alter von 60 Jahren notwendig ist, um die 7-Tage-Inzidenzen unter 100 beziehungsweise 50 Fälle pro 100.000 Personen zu halten.