Die von Ihnen angesprochene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist Gegenstand des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und wird derzeit intensiv beraten.
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Eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitssystems und eine gute psychotherapeutische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
Wir setzen uns im Deutschen Bundestag weiter für eine umfassenden therapeutische Grundversorgung für alle, die sie brauchen, ein, sowie für gute Arbeitsbedingungen für all diejenigen, die diese Leistungen erbringen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April 2026 bedeutet eine kritische Verschlechterung der Versorgung.