Antwort 13.04.2022 von Turgut Yüksel SPD
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist zutiefst bedauerlich, dass die Verzögerungen bei den Einbürgerungen während der Corona-Pandemie stark zugenommen haben.
Aber grundsätzlich gilt für die AfD auch hier das Primat der Qualifizierung einheimischer Arbeitsloser und Arbeitnehmer vor weiterer Zuwanderung.
Migration ist nur dann eine Chance, wenn sie sich an klaren Regeln orientiert.
Frage sehr unkonkret, daher nähere Ausführungen in der ausführlichen Begründung.
Ich möchte Ihre Frage gerne auch individuell beantworten.