Ihren Frust hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Soldaten kann ich nachvollziehen.
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen im Bereich der Beamten- und Soldatenversorgung erforderlich sind
Es gibt zurzeit keine konkreten Pläne hierzu
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet mit dem Bundesministerium der Finanzen gerade an einem zweiten Reformpaket.
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts (Bundesministerium des Innern und für Heimat, Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Verteidigung) prüfen derzeit die Auswirkungen der im Rahmen des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossenen Neuregelung der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und die Versorgung von zur Ruhe gesetzten Berufssoldatinnen und -soldaten bzw. haben diese bereits überprüft.