Antwort 07.07.2025 von Christoph de Vries CDU
ch schließe mich den Ausführungen von Frau Ludwig an, die bereits zur dieser Frage am 24. Juni 2025 Stellung genommen hat
ch schließe mich den Ausführungen von Frau Ludwig an, die bereits zur dieser Frage am 24. Juni 2025 Stellung genommen hat
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Vor wenigen Tagen endete die Frist für die Abgabe von Angeboten für das Dienstrad/Jobrad-Leasing.
Herzlichen Dank für Ihren Vorschlag, den ich in diesem Zusammenhang gerne fachlich prüfen lassen will.