(...) Zu Ihrer ersten Frage: der Umgangsboykott ist ein sehr schwieriges Problem im Familienrecht. Eine einfache Lösung gibt es hierzu sicherlich nicht. (...)
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(...) Die gemeinsame elterliche Sorge wird also übertragen, wenn keine Gründe des Kindeswohls dagegensprechen. Damit ist ein Regel-Ausnahme-Verhältnis geschaffen worden, das den Interessen der Väter bei unverheirateten Eltern besser Rechnung trägt. Auch heute gilt noch, dass für die gemeinsame Sorge zwischen den beiden Elternteile kein erheblicher Streit bestehen darf. (...)
(...) Hinsichtlich des Betreuungsmodelles hätte ich gerne eine (jedenfalls aus meiner Sicht) noch modernere und liberalere Lösung gehabt, nämlich das vollständige Abrücken von jeglichem gesetzlichen Regelfallmodell und die am jeweiligen Einzelfall orientierte, allein am Kindeswohl gemessene Regelung der Betreuung. Soweit wollte die FDP leider nicht gehen, weshalb Beschlusslage nun ist, dass das Gesetz als Regelfall eine paritätische Betreuung vorsehen soll. (...)
(...) Die Union hat sich bezüglich der Einführung des Doppelresidenzmodells als Standardmodell derzeit noch nicht festgelegt. Wir wollen auf jeden Fall die Ergebnisse der noch laufenden Studie des Bundesfamilienministeriums abwarten. (...)
(...) Vielmehr halte ich die jetzige gerichtlich angeordnete Praxis für viele Eltern - einer betreut und der andere zahlt - für unvereinbar mit liberalen Prinzipen. Eltern, die gleichberechtigt Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen, sollen das auch können. In der Praxis ist das Wechselmodell aber unter Umständen nicht anwendbar, beispielsweise wenn eine zu große Distanz zwischen den jeweiligen Wohnorten der Eltern den geregelten Schulbesuch des Kindes unmöglich macht. (...)