Tatsächlich gibt es Hinweise, dass einige Bundesländer ähnliche oder identische Beihilfe-App-Lösungen nutzen. Beispielsweise verwendet Niedersachsen eine App, die in leicht abgewandelter Form bereits von Beihilfestellen anderer Bundesländer eingesetzt wird, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin. Diese gemeinsame Nutzung deutet darauf hin, dass die Entwicklungskosten durch die Mehrfachverwendung einer bestehenden Lösung reduziert wurden. Zur Ermittlung der exakten Höhe der Entwicklungskosten der jeweiligen Beihilfe-Apps der einzelnen Bundesländer ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ministerien oder Beihilfestellen der Bundesländer zu wenden.
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Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 08.11.2024 von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da es sich um ein Abo handelt, kann es nicht am Kiosk erworben werden. Das Abomodell ist sinnvoll, da der öffentliche Nahverkehr auf eine stabile und verlässliche Finanzierung angewiesen ist.
Antwort 11.11.2024 von Hakan Demir SPD
Ich weiß aber vom Landesamt für Einwanderung, dass auch die Altfälle aus der Zeit vor der Digitalisierung weiter konsequent abgearbeitet werden.
Antwort 04.11.2024 von Matthias Mieves SPD
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP