die zweiwöchige Vergütung nach der Geburt eines Kindes ist, wie Sie bereits sagten, im Koalitionsvertrag vereinbart
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Ebenfalls im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Partnermonate beim einst von der SPD durchgesetzten Elterngeld um einen Monat zu erweitern.
Für Alleinerziehende und Kinder getrennt lebender Eltern möchte ich Beratungs- und Unterstützungsangebote ausbauen, und die Jugendämter personell besser ausstatten, damit diese in allen Fällen in denen es nötig ist, Hilfe leisten können.
Wir Grüne setzen uns für Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren ein, damit am Ende des Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht.
Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum wollen wir Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen im Steuer- und Sozialrecht berücksichtigen.