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Bei Ihnen würde nun die Möglichkeit bestehen, Ihren Beruf in Vollzeit auszuüben oder dann wieder einen weiteren Antrag zu stellen, wenn Sie nicht mehr Ihre Kinder erziehen und entsprechend mehr Stunden arbeiten können.
Mir fehlen zu Ihrer Frage noch weitere Informationen zu dem bestimmten Fall.
Der Bezug von Arbeitslosengeld und Wohngeld schließt eine Einbürgerung per se nicht aus.
Zum anderen kritisieren wir die damit verbundene generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
Ich verweise auf meine Antwort an Sie vom 20. Juni 2023