So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
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Antwort 14.02.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 09.02.2025 von Hakan Demir SPD
Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen
Antwort ausstehend von Marco Buschmann FDP
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD
Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen:
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD
Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.
Antwort 08.01.2025 von Carsten Brodesser CDU
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.