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Hakan Demir
Antwort 14.02.2025 von Hakan Demir SPD

So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein

Hakan Demir
Antwort 09.02.2025 von Hakan Demir SPD

Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen

Hakan Demir
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD

Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen:

Hakan Demir
Antwort 31.01.2025 von Hakan Demir SPD

Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.

Portrait von Carsten Brodesser
Antwort 08.01.2025 von Carsten Brodesser CDU

Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.