Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist lohn- und beitragsbezogen und folgt daher grundsätzlich den Löhnen
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Als SPD-Bundestagsfraktion ist es uns ein besonders Anliegen das Rentensystem in Deutschland sozialer und gerechter zu gestalten

wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.