Antwort 07.06.2019 von Mario Brandenburg FDP
(...) Zu 2.: Der Gesetzentwurf schlägt vor, bis zum 1. Juli 2022 die räumliche Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug zu lockern. Hierdurch soll Kapazitätsengpässen bei Unterbringung von Abschiebehäftlingen begegnet werden, die somit in Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können, aber hierbei von Strafgefangenen getrennt untergebracht sein müssen. (...)