(...) Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit halte ich für plausibel. § 52 (2) der Abgabenordnung besagt, dass „Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen“ nicht als gemeinnützig verstanden werden. (...)
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(...) Auch ich bin der Meinung, dass die von Ihnen genannten Vereinigungen wichtige politische Arbeit leisten. Sie sollten deshalb als gemeinnützig gelten, um Zuwendungen steuerlich absetzbar machen zu können. Ich stimme nicht immer etwa CAMPACT zu, meine aber, dass in einer lebendigen Demokratie solche Organisationen wichtig sind und deshalb steuerlich gefördert werden sollten durch die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen. (...)
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hinterfragt die bisherigen Entscheidungen für eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Campact und anderen Vereinen kritisch und hat hierzu im Januar einen Kleine Anfrage eingereicht (BT-Drucksache 19/17168). Persönlich habe ich auch schon eine Petitionsplattform mit einer Spende unterstützt.
(...) Gemeinnützige Organisationen sollen bei der Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke politisch aktiv sein können. Dies umfasst selbstverständlich auch die Einmischung in die Tagespolitik. (...)
(...) Zudem haben wir im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser hat klar festgestellt: Cum/Ex-Geschäften waren und sind schon immer illegal gewesen – auch zu der Zeit, also die Steuerlücke noch offen war. (...)
(...) Nach meiner Vorstellung soll ein neuer Spitzensteuersatz nur für den Betrag gezahlt werden, den man im Jahr mehr al 100.000 Euro verdient. Damit dürften Autobauer in aller Regel nicht dazugehören. (...)