Antwort 02.09.2024 von Alexander Ulrich BSW
Die Krankenversicherungspflicht gilt in Deutschland auch für Personen, die Bürgergeld empfangen. D.h. auch sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.
Die Krankenversicherungspflicht gilt in Deutschland auch für Personen, die Bürgergeld empfangen. D.h. auch sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).