Sehr geehrte Frau Baehrens, ist die Finanzierung der Krankenhausreform die die GKV-Versicherten mit 25 Mrd. Euro belastet sozial gerecht wenn Beamte und PKV-Versicherte außen vor bleiben? MfG Patrik B

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Heike Baehrens
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Baehrens, ist die Finanzierung der Krankenhausreform die die GKV-Versicherten mit 25 Mrd. Euro belastet sozial gerecht wenn Beamte und PKV-Versicherte außen vor bleiben? MfG Patrik B

Das Argument des zuständigen Ministers daß die genannten Gruppen ja durch ihre Steuerzahlungen an der Finanzierung beteiligt sind, die im Länderanteil von 25 Mrd. Euro enthalten sind ,ist ein dummes Argument da die GKV-Versicherten ebenfalls Steuern zahlen.Warum werden diese Gruppen besonders geschont obwohl sie den gleichen Nutzen haben während die GKV-Versicherten gleich doppelt zur Kasse gebeten werden?

Quelle: Magazin Monitor vom 19.09.24:

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/krankenhaus-reform-gesetzlich-versicherte-zahlen-doppelt-100.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Transformationsfonds, der als zentrales Instrument zur Finanzierung der Krankenhausreform dienen soll. Ich finde diese Frage sehr berechtigt.

Auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wäre es sachgerecht, den Transformationsfonds aus Steuermitteln zu finanzieren. Denn es handelt sich um Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge, für die die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht zuständig sind. 

Unter den derzeitigen Bedingungen ist das aber objektiv nicht realisierbar, weshalb wir als Koalition einen anderen Weg gewählt haben. Wenn der Fonds nun hälftig von den Ländern und den Krankenversicherungen zu tragen ist, kann sich die PKV nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Eine Beteiligung der PKV an den Kosten des Transformationsfonds ist sachlich geboten und darüber hinaus ist es gerecht, diese Last nicht nur den gesetzlich Versicherten aufzubürden.

Wir haben uns deshalb darauf verständigt, dass die PKV bis Ende September 2025 ihre freiwillige Beteiligung erklären kann. Wenn sie das nicht tut, wird es eine gesetzliche Regelung geben.

Richtig ist, dass es verfassungsrechtlich schwierig ist, die PKV-Unternehmen gesetzlich zu verpflichten. Möglich und in der Vergangenheit auch erprobt ist aber ein Rechnungszuschlag für jede privat versicherte Krankenhauspatientin und jeden Krankenhauspatienten. Wir gehen davon aus, dass die privaten Krankenversicherer ihre Kundinnen und Kunden in einem solchen Fall mit den Kosten nicht im Regen stehen lassen würden. Mit einem solchen Rechnungsaufschlag wurde auch schon die Modernisierung der Krankenhausversorgung in den neuen Ländern nach der Wende finanziert – unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung.

Sehr geehrter Herr B., die Krankenhausreform ist unser größtes Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik und ein Meilenstein, um die notwendige Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft auf den Weg zu bringen. Für uns stehen bei dieser Reform die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Ziel ist es, eine medizinische Versorgung von hoher Qualität, Zuverlässigkeit und Wohnortnähe zu erreichen sowie das Personal in den Krankenhäusern zu entlasten und effizienter einzusetzen. Ich hoffe, dass ich mit meiner Einordnung deutlich machen konnte, dass wir als SPD auf diesem Weg die notwendigen Belastungen gerecht auf alle Schultern verteilen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Heike Baehrens

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