Antwort 22.11.2024 von Christoph Ploß CDU
Nein, die Bundestagsfraktion wird die EU-Kommissionspräsidentin nicht dazu auffordern
Nein, die Bundestagsfraktion wird die EU-Kommissionspräsidentin nicht dazu auffordern
Ich teile den Unmut über den mangelnden Prüfungswillen der EU-Kommission.
Das Vertragsverletzungsverfahren 2022/2019 betrifft die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 im Bereich der Bundespolizei. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Rechtsanpassungen im Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes umgesetzt werden sollen
Ich halte die EU für nicht reformierbar und sehe sie als gescheitertes Projekt.