Antwort 19.04.2022 von Rüdiger Lucassen AfD
völkerrechtlich sind Waffenlieferungen an einen Staat, der sich gegen einen Aggressor verteidigt, zulässig und machen den die Waffen liefernden Staat nicht zur Kriegspartei
völkerrechtlich sind Waffenlieferungen an einen Staat, der sich gegen einen Aggressor verteidigt, zulässig und machen den die Waffen liefernden Staat nicht zur Kriegspartei
nein, bin ich nicht
Sehr geehrter Herr W.,
Deutschland läuft Gefahr, Konfliktpartei zu werden. Die Regierung muss raus aus der Eskalationslogik und sollte Vermittlerin werden und keine Konfliktpartei.
Natürlich ist Deutschland keine Kriegspartei.
Waffenlieferungen können kein Grund für gewaltsame Vergeltungsmaßnahmen sein und führen auch nicht dazu, dass man Kriegspartei wird