Antwort 17.06.2026 von Thomas Bareiß CDU
Sehr geehrte Frau E. d. S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrte Frau E. d. S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen