Antwort 17.06.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf oberen Besoldungsstufen gibt es einen Spielraum für Solidarbeiträge in Krisenzeiten. Ob und wie das gesetzlich umsetzbar ist, muss sorgfältig geprüft werden
Auf oberen Besoldungsstufen gibt es einen Spielraum für Solidarbeiträge in Krisenzeiten. Ob und wie das gesetzlich umsetzbar ist, muss sorgfältig geprüft werden

Arbeitsanreize werden gestärkt, Mitwirkungspflichten verschärft und Fehlsteuerungen - etwa bei Wohnkosten und Karenzzeiten - begrenzt.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.