Antwort 05.12.2023 von Carmen Wegge SPD
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.
Damit kommen wir dem Bitten des Bundesrates und der Länder sowie der Gewerkschaft der Polizei nach einem Puffer direkt nach dem Beschluss nach.
Ich sehe die Dringlichkeit und teile die Ungeduld. Es ist bedauerlich, dass Cannabis bisher nicht auf der Tagesordnung steht.
Wir haben bereits hierzu verhandelt und ich kann Ihnen so viel sagen, dass wir eine rechtssichere und gute Lösung gefunden haben.
ja, das Gesetz beinhaltet Regelungen zur Amnestie, die nach dem Inkrafttreten dann auch anzuwenden sind.
Wir haben gemeinsam vereinbart spätestens bis zur KW 50 im Deutschen Bundestag mit der 2./3. Lesung das CannG im Deutschen Bundestag abzuschließen.