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Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Offenlegung von Parteispenden
Wir können uns in unserer Oppositionsrolle auf unseren Markenkern konzentrieren. Wir müssen uns nicht mehr um schwierige Koalitionskompromisse wie in den letzten 16 Jahren kümmern. Die Menschen werden jetzt wieder "CDU pur" erleben können.
Eine Gesamtbilanz unserer Regierungstätigkeit in den vier Jahren von 2017 bis 2021 finden Sie zum Beispiel hier: cducsu_Faktenblatt_Bilanz_Juni21.pdf.