Antwort 21.03.2022 von Alexander Radwan CSU
Sehr geehrter Herr J.,
Sehr geehrter Herr J.,
Dass Deutschland versagt hätte, sehe ich noch nicht.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Offenlegung von Parteispenden