Antwort 09.10.2023 von Ulrike Bahr SPD
Die Inflationsausgleichsprämie wird ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Die Rente orientiert sich an der Entwicklung der Gehälter und Löhne.
Die Inflationsausgleichsprämie wird ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Die Rente orientiert sich an der Entwicklung der Gehälter und Löhne.
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt
Die Inflationsausgleichsprämie wird ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt. Die Rente orientiert sich an der Entwicklung der Gehälter und Löhne.
Seniorenpolitik ist so unterschiedlichen wie die Menschen selbst. Wir wollen selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben im Alter ermöglichen.
Die Sonderzahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämien werden jedoch genau wie die Tariferhöhungen auf die bundesweite Lohnentwicklung angerechnet.