Antwort 29.06.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Nach aktuellem Kenntnisstand deutet alles darauf hin, dass die regulären Kostenträger (die Krankenversicherung und der Arbeitgeber) herangezogen werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand deutet alles darauf hin, dass die regulären Kostenträger (die Krankenversicherung und der Arbeitgeber) herangezogen werden.
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten
Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Wahlkampf 2024 / 2025 stets betont, dass seine Ankündigungen unter dem Vorbehalt der Finanzierung und Möglichkeit der Umsetzung mit dem zukünftigen Koalitionspartner stehen. Dieses Vorgehen war meines Erachtens sehr fair und aufrichtig.