Antwort 27.12.2021 von Martin Sträßer CDU
Die Kontaktnachverfolgung ist keine Aufgabe des Landes, sondern der örtlichen Kreisgesundheitsämter.
Die Kontaktnachverfolgung ist keine Aufgabe des Landes, sondern der örtlichen Kreisgesundheitsämter.
Um diese Punkten entgegen zu wirken, unser Gesundheitssystem zu entlasten und vulnerable Gruppe zu schützen, braucht es nach meiner Auffassung eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren. Nur so können wir verantwortungsvoll in eine kontrollierte endemische Lage kommen.
hier wagen wir keine juristische Prognose.
Stand jetzt gibt es darüber hinaus in Deutschland auch keine generelle Impfpflicht, sondern bisher nur für bestimmte, besonders exponierte Berufsgruppen. Daher ist eine solche von Ihnen angesprochene Grenze auch nicht zu benennen.