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Portrait von Franziska Kersten
Antwort ausstehend von Franziska Kersten SPD
Portrait von Johann Wadephul
Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Hakan Demir
Antwort 15.05.2026 von Hakan Demir SPD

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.