Der Kindergeldanspruch ist hierbei vom europäischen Recht und zwischenstaatlichen Abkommen abhängig. Somit gibt es hierbei feste Regelungen, die auf Bundesebene ohne Einbezug der europäischen Gesetzgebung nicht ohne weiteres geändert werden können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.09.2025 von Georg Kippels CDU
Antwort 09.10.2025 von Sebastian Maack AfD
Kindergeld den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnsitzlandes der Kinder anpassen
Antwort 10.07.2025 von Metin Hakverdi SPD
Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag die Anspruchsgrundlagen sorgfältig. Dazu gehören Nachweise über die Elternschaft.
Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Antwort 13.05.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Grüne ist es uns ein großes Anliegen, dass jedes Kind die gleichen Chancen auf Teilhabe, Bildung und eine gesunde Entwicklung erhält – unabhängig vom Einkommen oder Bildungsstand der Eltern.
Antwort ausstehend von Klaus Mack CDU