Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Als Grüne ist es uns ein großes Anliegen, dass jedes Kind die gleichen Chancen auf Teilhabe, Bildung und eine gesunde Entwicklung erhält – unabhängig vom Einkommen oder Bildungsstand der Eltern.
Ich unterstütze den Vorschlag, das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und so gezielt Alleinerziehende und Kinder zu unterstützen.
Wir wollen langfristig alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen