Antwort 28.03.2023 von Sebastian Hartmann SPD
Mit einer IP-Adressenspeicherung stünde den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Mittel zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung.
Mit einer IP-Adressenspeicherung stünde den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Mittel zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung.
die Ampelkoalition und insbesondere meine Fraktion planen nicht, die Massengesichtserkennung einzuführen. Im Gegenteil lehnt die Koalition dies ab und hat es auch im Koalitionsvertrag festgehalten:
Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und ich unterstützen die Vorratsdatenspeicherung zu kriminologischen Zwecken.
Bei der Abstimmung über die Annahme des Vorschlags der TFR-Regulierung im Plenum des Europäischen Parlaments habe ich für die Annahme gestimmt.