Antwort 17.12.2025 von Alois Rainer CSU
2026 wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft.
2026 wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft.


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