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Der aktuelle Regierungsentwurf stellt ein wichtiges Fundament dar, ich würde mich aber freuen, wenn uns im laufenden parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen gelingen.
Wir haben einen Antrag zu Änderung des BGG eingebracht, der einklagbare Ansprüche schafft.
Ich teile Ihre Auffassung, dass bestehende Vorgaben konsequent umgesetzt werden müssen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass digitale Angebote öffentlicher Stellen nicht barrierefrei nutzbar sind.
Sie haben Recht: Es reicht noch nicht, wenn Barrierefreiheit auf dem Papier steht, aber im Alltag nur teilweise funktioniert. Veraltete Erklärungen, inhaltsleere Prüfberichte und fehlende Konsequenzen – das sind echte Probleme, die Menschen mit Behinderungen täglich betreffen.