Es muss unser Ziel sein, Asylverfahren fair und rechtsstaatlich zu gestalten und gleichzeitig unnötige Bürokratie und lange Wartezeiten abzubauen.
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Wir planen im Bundeskabinett noch diese Woche entscheidende Änderungen: Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig geringere Leistungen - so wie Asylbewerber - und eben kein Bürgergeld mehr bekommen. Wer zudem noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen.
Die Linke fordert offene Grenzen für Menschen in Not.
Deutschland sollte im Rahmen der sog. Resettlementaufnahmen auch weiterhin besonders schutzbedürftige Menschen aus dem Sudan aufnehmen.

Ich werde diese Gesetze unterstützen, weil sie notwendig sind, um irreguläre Migration besser zu ordnen, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die humanitären Standards des GEAS - einschließlich besonderer Schutzvorgaben für vulnerable Gruppen - verlässlich anzuwenden
Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sog. "EU-Massenzustromrichtlinie", die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten