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Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.
Das Land Hessen hat lediglich eine Empfehlung abgegeben, die rechtlich für die Städte und Gemeinden nicht bindend ist, da diese die Steuern festsetzen.
Die Grüne Bundestagsfraktion will die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.