Die AfD hatte die BaWü-Grundst. im Landtag abgelehnt. Altbestand & EFH werden aktuell benachteiligt. Deutliche Reform & generelle Entlastung sind daher wichtig
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Ja, wir wollen die Grundsteuer zu einem Flächenmodell umbauen und mindestens erreichen, dass die Kosten für erfolgreiche Gutachten vom Staat übernommen werden.
Ich als Gesetzgeber setze mich dafür ein, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht praktikabel, verlässlich und fair ausgestaltet bleibt. Dabei müssen sowohl die berechtigten Interessen der Familien als auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates berücksichtigt werden. Unsere Forderung ist eine Verdopplung der bestehenden Freibeträge für Einfamilienhäuser.
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.
Das Land Hessen hat lediglich eine Empfehlung abgegeben, die rechtlich für die Städte und Gemeinden nicht bindend ist, da diese die Steuern festsetzen.