Ich unterstütze daher auch die Forderung nach einer Einstufung der iranischen Revolutionsgarde als Terrororganisation.
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Ich habe meinen bisherigen Äußerungen nichts hinzuzufügen
Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das berechtigte staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments.
Der ukrainische Rechtsstaat wird nun weiter tätig sein. Ich erwarte allerdings, dass die Bundesregierung diesen Fall mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt und dies auch gegenüber dem ukrainischen Präsidenten einfordert.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages, dem Herr Nouripour angehört, befasst sich regelmäßig mit der politischen, rechtlichen und institutionellen Lage im Ausland. Er ist jedoch kein Ermittlungsorgan und kann keine Auslieferungen verlangen oder anordnen.