Nachfrage: welche Aktivitäten unternehmen Sie persönlich, um die Bundesregierung zu bewegen, in der Auslieferungsfrage gegenüber Polen, aktiv zu werden?
Herr Hardt, Danke für Ihre Antwort, die leider meine erste Frage nur zum Teil beantwortet. Was unternehmen Sie als außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion, um zeitnah und mit Nachdruck Handlungsdruck auf die
Bundesregierung auszuüben?
Sehr geehrter Herr B.,
hierzu möchte ich auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 5. Dezember 2024 hinweisen (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14088):
„Die Bundesregierung äußert sich zu den Einzelheiten des Rechtshilfeverkehrs grundsätzlich nicht. Die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren dürfen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Zudem ist gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein schützenswertes Gut. Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das berechtigte staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments. Allgemein ist anzumerken, dass die Ukraine und die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaaten des Europäischen Auslieferungsabkommens sind. Nach Artikel 6 ist jeder Vertragsstaat berechtigt, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger abzulehnen. Die Ukraine hat in der hinterlegten Ratifikationsurkunde erklärt, eigene Staatsangehörige nicht an andere Staaten auszuliefern.“
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt
