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Das Rauchen ist jedoch von der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt. Ein generelles Verbot ist aus meiner Sicht folglich nicht der richtige Weg und mit unserem Grundgesetz nur schwer vereinbar.
(...) Wie die Änderung der Tabaksteuer letztendlich ausgestaltet wird, ist eine Entscheidung der Finanzpolitiker und des Bundesministeriums der Finanzen. (...)
(...) Der Vorwurf, dass E-Zigaretten stärker als traditionelle Zigaretten versteuert werden, beruht indes auf nicht ohne weiteres nachvollziehbarer Preisbildung der Hersteller und ihres Interessenverbandes (...)
Sehr geehrter Herr Westphal,