In der Koalition sind wir uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind
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Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Diese Idee klingt interessant. Ich würde Sie aber bitten, Informationen bei der AG Finanzen meiner Fraktion zu erfragen.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist ein zentrales Anliegen der CDU. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung müssen wir Anreize schaffen, damit mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Rente selbst vorsorgen – etwa über Aktien und Fonds.
Ich bin der Auffassung, dass sich der heutige Status quo bewährt hat
gerne schließe ich mich der Antwort des Kollegen Kuban an, die er auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch bereits gegeben hat.