Antwort 18.04.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
nach §188 StGB.
nach §188 StGB.
Die Interpretation der Aussagen im Video haben allerdings Sie getroffen.
ich bedauere sehr, dass ich in dem Interview, das bei Spiegel-Online erschienen ist, den Kriegstreiber Putin als „autistischen Entscheidungsträger“ bezeichnet habe. Es war nie meine Absicht, mit dieser Wortwahl von Autismus betroffene Menschen und ihre Angehörigen und Freunde zu verletzen.