Antwort 29.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Meine Wehrpflicht ist nach vollständiger Ableistung des Dienstes im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Abs 2 Wehrpflichtgesetz erloschen.
Meine Wehrpflicht ist nach vollständiger Ableistung des Dienstes im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Abs 2 Wehrpflichtgesetz erloschen.
In dieser Zeit war ich als Unternehmensberaterin für mehrere Unternehmen tätig.
Die letzten acht Jahre auch in der Funktion als Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der Grünen Bürgerschaftsfraktion. Dem Haushaltsausschuss des Parlaments gehöre ich sogar noch länger an.
Im Rahmen eines Auslandsaufenthalts während meiner Schulzeit bin ich für einige Zeit in England zur Schule gegangen