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Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten
Die Regelung zur pauschalen Übernahme eines Beitrags des Dienstherrn zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beamten ist mit Wirkung vom 01.01.26 (unabhängig vom Veröffentlichungsdatum) in Kraft getreten.
Die gesetzliche Änderung hat jetzt die Ebene der Fachausschüsse durchlaufen. Der endgültige Beschluss im Landtag ist im Dezember diesen Jahres vorgesehen.